Sitz des Vereins ist Gütersloh, Westfalen. Der Verein ist beim Amtsgericht Gütersloh in das Vereinsregister einzutragen.
Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem erweiterten Vorstand, der mit einfacher Mehrheit darüber entscheidet. Eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung hat nur im Falle einer Ablehnung des Antrages zu erfolgen.
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle sich aus der Vereinszugehörigkeit ergebenden Rechte und Pflichten.
Auf Beschluß der Mitgliederversammlung können außerordentliche Sonderzahlungen für Pokale und andere Auszeichnungen sowie Gerichts- und Rechtsanwaltskosten erhoben werden.
Änderungen an dieser Satzung können von der Mitgliederversammlung nur mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Auf jede beantragte Änderung dieser Satzung muß bei der Einladung zur Mitgliederversammlung ausdrücklich hingewiesen werden.
Bei Rücktritt eines Mitglieds des geschäftsführenden Vorstands ist zur Wahl eines Nachfolgers eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen.
Bei Rücktritt eines Mitglieds des erweiterten Vorstands regelt der erweiterte Vorstand die Nachfolge bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluß.
Zur Gültigkeit von Rechtsgeschäften im Namen des Vereins müssen mindestens zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands gemeinschaftlich handeln.
Zum 31. Dezember eines jeden Jahres ist vom Kassenwart eine Stichtagsbilanz zu erstellen.
Bei Ausfall der Rechnungsprüfer ist der geschäftsführende Vorstand berechtigt, die Rechnungsprüfung durch eine unabhängige und geeignete Person vornehmen zu lassen.
Das zum Zeitpunkt der Auflösung des Vereins vorhandene Vereinsvermögen ist zu gleichen Teilen auf die Mitglieder aufzuteilen.